1. Registrierung
(1)Der Influencer verpflichtet sich bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und sich nicht als eine andere Person auszugeben oder einen Namen zu verwenden, für dessen Gebrauch er keine Berechtigung hat.
(2)Der Influencer verpflichtet sich, keine Inhalte mit Viren, Trojanern oder sonstigen Programmierungen, die das System von Bowly Moly schädigen können, zu übermitteln. Er wird uns jedweden Schaden ersetzen, der uns durch eine etwaige schuldhafte Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen entstanden ist.
2. Kommunikation
(1)Durch die Registrierung willigt der Influencer ein via Email und/oder Whatsapp mit Bowly Moly in Kontakt zu stehen und Angebote und Nachrichten zu erhalten.
(2)Bowly Moly handelt als eklusiver Vertreter des Influencers. Die Kontaktmail im jeweiligen Social Media Account wird vom Influencer an die von der Bowly Moly zur Verfügung gestellte Mail angepasst bzw. weitergeleitet. Die Anfragenverwaltung erfolgt ausschließlich über Bowly Moly. Der Influencer kann dennoch eigenständig Anfragen einsehen und versenden.
3. Vertragsschluss, Leistungsbeschreibung
(1)Ablauf
(a) Der Influencer erhält ein Briefing für die Kooperation mit Informationen über Marke, Bildanforderungen, Hashtags, Mentions, Kampagnenmaterial, Kampagnenziele, Nutzungsrechte, Zeitraum und Vergütung.
(b) Nachdem sich Bowly Moly und der Influencer über die vertraglichen Fragen geeinigt haben, erhält der Influencer den Auftrag.
(c) Nach dieser Annahme werden Briefing, Angebot und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als die Kampagne betrachtet.
(d) Die jeweilige Kampagne gilt an dem Tag als erfüllt, an dem der Influencer den Beitrag zustellt und das Kampagnenmaterial veröffentlicht wurde.
(2)Die Kampagne kann von den Parteien jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden. Allerdings ist es Bowly Moly erlaubt, einseitig kleinere Änderungen am Brief vorzunehmen.
(3)Zur Klarstellung: Die Marke ist nicht Teil des Vertrages zwischen der Kollaboration und dem Influencer. Die Verpflichtungen der Kampagne bestehen ausschließlich zwischen Bowly Moly und dem Influencer. Die Marke kann Bowly Moly nur insoweit rechtlich binden, als die oben beschriebenen Prozesse sowie die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingehalten werden. Wenn dies nicht der Fall ist, kann sich der Influencer nicht darauf verlassen, dass die Marke im Namen von Bowly Moly handelt. Darüber hinaus ist Bowly Moly verpflichtet, die Vergütung direkt an den Influencer zu zahlen.
4. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
(1)Der Influencer stellt sicher, dass
(a) der eingestellte Inhalt nicht gegen Patent-, Marken-, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken, Urheberrechte oder andere Rechte an geistigem Eigentum oder Eigentumsrechten (einschließlich Domainnamen) oder andere Rechte (einschließlich der Rechte auf Privatsphäre, Vertraulichkeit und Öffentlichkeit) Dritter verstößt;
(b) die Materialien und die Darstellung des eingestellten Inhalts, wie im akzeptierten Dokument vorgesehen, nicht falsch oder irreführend sind und keine unlauteren Wettbewerbs- oder Handelspraktiken darstellen;
(c) der Post-Inhalt entspricht allen anwendbaren Gesetzen;
(d) der Post-Inhalt enthält kein Material, das beleidigend, verleumderisch, betrügerisch oder verleumderisch ist;
(e) der Post-Inhalt enthält oder überträgt keine Malware, Viren, Würmer, Trojaner, Adware, Spyware oder andere schädliche Codes oder Programme; und
(f) der Post-Inhalt enthält alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen, einschließlich, falls rechtlich erforderlich, Haftungsausschlüsse in Bezug auf den kommerziellen Charakter des Posts (Kennzeichnung als Werbung).
(2) Unabhängig davon, ob Nutzungsrechte im Rahmen des Briefings gewährt werden, gewährt der Influencer Bowly Moly und der jeweiligen Brand das Recht, Beiträge auf den jeweiligen Social-Media-Accounts zu veröffentlichen sowie das Kampagnenmaterial entsprechend den Zwecken der Kampagne und im Umfang der Kampagne zu veröffentlichen.
(3)Sofern der Influencer gegen eine der in den Kampagnen-Bedingungen oder in diesen AGB aufgeführten Vorgaben verstößt, behält sich Bowly Moly das Recht vor, den Influencer von der jeweiligen Kampagne auszuschließen. Der Vergütungsanspruch für den Influencer entsteht dann nicht. Gleiches gilt für den Fall, dass Bowly Moly erst nachträglich von einem Verstoß gegen die Kampagnen-Bedingungen durch den Influencer erfährt. Für diesen Fall behält sich Bowly Moly das Recht vor, die bereits an den Influencer gezahlte Vergütung zurückzuverlangen.
(4)Verstößt der Influencer gegen seine genannten Verpflichtungen, insbesondere dadurch, dass er den vereinbarten Content überhaupt nicht oder nicht in der vereinbarten Form oder Dauer veröffentlicht, so ist Bowly Moly berechtigt, die Kosten des Produktes einschließlich der Versandkosten sowie sämtlichen, Bowly Moly dadurch entstandenen Schaden zuzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,00 EUR gegenüber dem Influencer geltend zu machen.
6. Vergütung
(1)Die Vergütung entspricht dem im jeweiligen Briefing angegebenen Betrag und wird nach Beendigung der Kampagne und nach Zahlungseingang durch die Brand fällig.
(2)Der Influencer sendet Bowly Moly eine Rechnung, die den von Bowly Moly innerhalb der nächsten 14 Tage nach dem Datum der Rechnung zu zahlenden Betrag angibt. Der Betrag wird von Bowly Moly per Banküberweisung auf das vom Ersteller der Rechnung angegebene Bankkonto überwiesen.
(3)Die Beträge verstehen sich ohne die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Der Influencer ist allein verantwortlich für die Berechnung und Zahlung der Mehrwertsteuer. Der Influencer ist verpflichtet, als Empfänger der Vergütung für die erbrachten Dienstleistungen alle anderen anwendbaren Steuern, wie z.B. Einkommenssteuer o.ä., zu zahlen.
(4) Bowly Moly berechnet je vergüteter Kampagne ein Honorar in Höhe von 20% der Kampagnen-Vergütung. Das Honorar wird der Vergütung hinzugefügt und ist nicht vom Influencer zu tragen.
7. Laufzeit und Abschluss
(1)Alle Kampagnen treten mit der Annahme in Kraft und haben die im Briefing definierte Laufzeit. Ist keine Laufzeit definiert, endet sie automatisch nach
(a) 12 Monaten nach ihrem Abschluss, oder
(b) nachdem alle im Briefing spezifizierten Influencer Services geliefert und veröffentlicht wurden, oder
(c) nachdem das Enddatum für alle Influencer Services (einschließlich Nutzungsrechte und Buyouts) erreicht wurde, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.
(2)Das Recht der Parteien, eine Kampagne aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
(3)Bowly Moly kann jede Kampagne, das unter diesen Bedingungen abgeschlossen wurde, mit sofortiger Wirkung kündigen, falls die Brand den jeweiligen Vertrag mit Bowly Moly kündigt.
(4) Bowly Moly kann einen Vertrag kündigen, wenn der Influencer es versäumt, die eingestellten Inhalte bereitzustellen oder die Dienstleistungen, wie im Briefing für das Kampagnenmaterial vereinbart, vollständig und in voller Übereinstimmung mit den festgelegten Anforderungen rechtzeitig zu erbringen, es sei denn, eine solche Kündigung würde (nach dem angemessenen Ermessen von Bowly Moly) als unverhältnismäßig zum Versäumnis des Influencers angesehen werden.
8. Haftung
(1)Bowly Moly haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Falle von Personenschäden uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, sowie bei von uns zu vertretender Unmöglichkeit und bei Verzug. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen Bowly Moly bei Vertragsschluss auf Grund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Außerdem haften wir für Schäden uneingeschränkt, für die zwingende gesetzliche Vorschriften, wie z.B. das Produkthaftungsgesetz, eine Haftung vorsehen.
(2)Für Verlust von Daten haften wir nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze und nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Influencers nicht vermeidbar gewesen wäre.
(3)Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für unsere Erfüllungsgehilfen.
(4)Eine weitergehende Haftung von Bowly Moly besteht nicht, insbesondere haftet Bowly Moly nicht für von den Brands oder Influencern eingestellte Inhalte, sofern sich Bowly Moly diese nicht durch Weitergabe zu eigen macht. Bowly Moly haftet insbesondere nicht für fehlende Kennzeichnung des gelieferten Contents als Werbung bzw. Dauerwerbesendung.
(5)Der Influencer haftet Bowly Moly gegenüber für Verstöße gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
9. Vertraulichkeit und Geheimhaltung
(1)Jede Partei verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen, die sie von der anderen Partei in welcher Form auch immer erhalten hat, streng vertraulich zu behandeln und sie ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der weitergebenden Partei nicht an Dritte weiterzugeben. Vertrauliche Informationen dürfen von der empfangenden Partei nicht für andere Zwecke als in Verbindung mit den Zwecken dieser Geschäftsbedingungen und/oder des Briefings verwendet werden. Zur Vermeidung von Zweifeln: Bowly Moly kann vertrauliche Informationen an seine Unterauftragnehmer und Influencer weitergeben, soweit dies vernünftigerweise zur Erbringung der Influencer Services erforderlich ist.
Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für vertrauliche Informationen, die:
(a) zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt sind oder später ohne Verschulden der empfangenden Partei Teil des öffentlichen Bereichs werden;
(b) der empfangenden Partei vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt waren, was durch die gleichzeitigen schriftlichen Aufzeichnungen der empfangenden Partei nachgewiesen wird;
(c) der empfangenden Partei durch einen Dritten offengelegt werden, der solche vertraulichen Informationen weder direkt noch indirekt von der offenlegenden Partei erhalten hat, die einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegt;
(d) zu jeder Zeit unabhängig von der empfangenden Partei entwickelt wird, was durch ihre gleichzeitigen schriftlichen Aufzeichnungen belegt ist;
(e) ausdrücklich schriftlich von der offenlegenden Partei autorisiert wird; oder
(f) durch Gesetz, Gerichtsbeschluss oder eine Regierungsbehörde zur Offenlegung verpflichtet ist (in diesem Fall wird die empfangende Partei die offenlegende Partei so weit wie vernünftigerweise praktikabel davon in Kenntnis setzen, was im Rahmen des vernünftigerweise verfügbaren Umfangs unter dem Schutz der Vertraulichkeit geschieht).
(2) Informationen gelten als Eigentum der offenlegenden Partei, und die empfangende Partei wird nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung der offenlegenden Partei alle erhaltenen vertraulichen Informationen in greifbarer Form an die offenlegende Partei zurückgeben oder alle diese vertraulichen Informationen und alle Kopien davon oder Dokumente, die vertrauliche Informationen enthalten, vernichten, es sei denn, das anwendbare Recht verlangt etwas anderes. Der vorstehende Satz gilt nicht, soweit die empfangende Partei die vertraulichen Informationen zur Erfüllung der angenommenen Dokumente benötigt.
(3) Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, den Zugang zu vertraulichen Informationen auf diejenigen ihrer Mitarbeiter, Vertreter, Auftragnehmer oder Berater zu beschränken, denen gegenüber ein solcher Zugang zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen notwendig oder angemessen ist.
(4) Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Regelungen zieht eine Vertragsstrafe in Höhe von 30% der vereinbarten Vergütung nach sich. Weitergehende Ansprüche von Bowly Moly bleiben davon unberührt.
10. Hinweise zur Datenverarbeitung
(1)Bowly Moly erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Influencers. Bowly Moly beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Influencers werden Bestands- und Nutzungsdaten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.
11. Schlussbestimmungen
(1)Auf Verträge zwischen Bowly Moly und dem Influencer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Influencer und Bowly Moly ist Hamburg, sofern es sich bei dem Influencer um einen Kaufmann im Sinne des HGB handelt.
(3) Bowly Moly ist berechtigt, die vorstehenden Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern. In diesem Fall wird Bowly Moly per E-Mail Änderungen der Teilnahmebedingungen mitteilen. Dem Influencer wird die Gelegenheit eingeräumt, den geänderten Teilnahmebedingungen binnen zwei Wochen zu widersprechen. Tut er dies nicht, gilt die Zustimmung zur Änderung als erteilt. Andernfalls gelten diese AGB unverändert fort.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der AGB im Übrigen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
Hinweis zur Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Streitbeilegung:
Durch die VERORDNUNG (EU) Nr. 524/2013 vom 21. Mai 2013 hat das EUROPÄISCHE PARLAMENT und der EUROPÄISCHE RAT die Schaffung einer Internetplattform beschlossen, die eine unabhängige, unparteiische, transparente, effektive, schnelle und faire außergerichtliche Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern anlässlich von Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen ermöglichen soll. Verbraucher erhalten über die URL https://ec.europa.eu/consumers/odr/ nähere Informationen und einen Zugang zu der Plattform.
Information Streitbeilegungsverfahren
Gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) informieren wir wie folgt:
Zur Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren sind wir nicht bereit und nicht verpflichtet.
Stand der AGB: Juni 2020.